Aus bestimmten Gründen kann es sinnvoll sein, keine interne Besetzung dieser verantwortungsvollen Aufgabe, die viel Wissen, Erfahrung, Gespür und Umsicht erfordert, vorzunehmen und statt dessen einen "externen" zeitlich befristet zu engagieren. In beiden Fällen, intern oder externe Besetzung, muss eine Vertrauensbeziehung gegeben sein und doch die Neutralität und Weisungsungebundenheit gewahrt sein.
Die Loyalität und Vertrauensbeziehung kann bei einem externen Datenschutzbeauftragten höher angesetzt sein, als bei einem angestellten Mitarbeiter, dem man diese Funktion angetragen hat.
Weitgehender Konsens besteht bei Rechtsanwälten, Datenschutzbeauftragten, Unternehmern und Geschäftsführeren, dass externe Datenschutzbeauftragte
- in der Regel über ein breiteres Erfahrungsspektrum und tieferes Wissen auf dem Gebiet des Datenschutzes und angrenzender Bereiche aufweisen. Dies kommt alleine schon daher, dass ein
Welches die kostengünstigere Lösung ist hängt wie so oft "davon ab". Zum Beispiel, welche Unternehmensgröße, oder welche Konditionen zu Grunde gelegt werden, welche Mehrwerte damit verbunden sind und viele weitere Parameter. Bei der internen Besetzung oder Neubesetzung dieser Stelle ist stets einzukalkulieren, dass die Stellung des internen Datenschutzbeauftragten nahe an der eines Betriebsrates liegt, somit langfristig geplant werden muss und somit neben der Tätigkeit eines internen Datenschutzbeauftragten auch weitere Aufgaben zur Erfüllung einer Vollzeitstelle hinzukommen müssen, die einerseits nicht mit dem Gesetz (Weisungsungebundenheit, keine die Gesellschaft beeinflussende Leitungsfunktion) beinhalten sollte.
Die "Verfügbarkeitsfrage" wird oft aus der Arbeitgeberbrille des "Befehlsempfängers" gesehen, was auf einen Datenschutzbeauftragten nach dem Sinne der DS-GVO ohnehin nicht zutreffen sollte.
Datenschutz mit unternehmerischen Ansatz
Als externer Datenschutzbeauftragter sehen wir unseren neutralen Auftrag darin, die neuen Datenschutzregeln aus EU-DSGVO und BDSG (neu) so umsetzen, dass
das magische Dreieck:Qualität, Termine, Kosten
so gering wie möglich leidet und das Unternehmen noch Wettbewerbsvorteile und Nutzen daraus ziehen sollen.
Datensicherheit und Cybersecurity
sind aufgrund der allgemein steigenden Bedrohungslage konzeptionell und präventiv mit einzubeziehen. Vorteil: Kenntnisse und Erfahrung mit Datenbanken, Softwareprogrammierung und Algorithmenentwicklung sowie Einblicke in Sicherheitssysteme, Netzwerken und professionellen Softwareapplikationen.
Unternehmerische Erfahrung sowie Erfahrung aus Unternehmensberatung
die Methodensicherheit und Toolkenntnisse mit sich bringt.
Ein für jede Unternehmensgröße und nahezu jede Situation angepasstes Honorarmodell.
Dabei ist es wichtig zu sehen, dass Datenschutz für ein Großunternehmen aufgrund der hohen Personenzahl wesentlich stärker als Prozess, denn als Projekt gesehen werden muss, damit aus Datenschutz auch Datensicherheit werden kann.
Über die DENKHAUS®-Akademie bilden wir Datenschutzbeauftragte aus und führen Seminare und WorkshopSeminare zum Datenschutz und weiteren unternehmerisch relevanten Themen durch.
Zielgrund:
Ein externer Datenschutzbeauftragter mit Unternehmererfahrung und weitreichender Prozesskenntnis in produzierenden, verarbeitenden, Dienstleistenden Branchen, der nicht zwischen den Stühlen sitzt.
Wir nutzen Ihre Daten nur für die Erfüllung Ihrer Mitteilung oder Wunsches, welche anschließend gelöscht werden.
Wir weisen auf Ihre Rechte für die Erfassung von personenbezogenen Daten nach Artikel 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung), Artikel 7 (Einwilligung und Widerruf) und Artikel 13 (Informationspflichten) der EU-DS-GVO hin. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier
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