Die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 wurde zur Umsetzung für Unternehmen
> 249 Mitarbeiter (MA) und Unternehmen in definiert sensiblen Bereichen bereits ab 50 MA zum 16.12.2021 beschlossen.
• Einhaltung der EU-Gesetze
• Hinweisgeber sollen bei Hinweisen vor Diskriminierung und Sanktionen geschützt werden
Einrichtung eines barrierefreien und diskreten internen Meldekanales
• Mai/Juni 2023 für >249 MA (wenn nationales Gesetzgebungsverfahren inkl. Bundesrat abgeschlossen werden kann; EU-Recht bricht nationales Recht)
• Zum 16.12.2023 >50 MA
• klärt über die Richtlinie auf
• vergleicht die verschiedenen internen Meldekanäle
• zeigt eine KMU-freundliche und sichere cloudbasierte Hinweisgeberlösung in Funktion und Design
Breiter Raum ist eingeplant, um Fragen zum Thema zu beantworten.
*Anmeldung nur über diesen [Link:] (https://denkhaus-gmbh.de/hinweisgeberloesung_denkhaus.html)
Compliance-Verantwortliche, Führungskräfte, Geschäftsführer
Hinweis wenn kein Veranstaltungstermin angegeben: Senden Sie uns bitte bei Interesse über unsere Kontaktseite ein Mail mit Anzahl der Teilnehmer und Terminwunsch.